Neue Gebührenordnung des LRA

vom 01.05.2025

neue Gebühr fällt an

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Seit dem 01.05.2025 gilt eine neue Gebührenordnung des Landratsamtes Ostalbkreis. Hiervon sind auch die Jäger*innen betroffen. 

In der Anlage finden sie die neue Gebührenordnung. Es zeigen sich deutliche Veränderungen. Besonders die Gebühr der Waffenkontrolle und Jagdscheinverlängerung. 

Nach einer Waffenkontrolle werden bei bis zu fünf Waffen 105,-€ fällig, jede weitere Waffe wird mit 5,-€zusätzlich berechnet. Somit ergeben sich für Personen die 10 Waffen besitzen, Kosten von 130,-€. 

Dies ist eine vom Kreistag beschlossene Gebührenordnung und ist rechtskräftig.