Betreff: Erforderliche Maßnahmen nach der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Hessen und der Betroffenheit eines ersten Mastschweinebestands
Sehr geehrte Jägerinnen und Jäger,
das ASP-Geschehen in Hessen breitet sich weiter aus und hat dort zwischenzeitlich den ersten Mastschweinebestand erreicht.
Die aktuelle Lage gestaltet sich wie folgt:
Hessen meldet (Stand: 09.07.2024) 15 Feststellungen und 1 Verdachtsfall bei Wildschweinen. Des Weiteren einen Ausbruch in einem Hausschweinebestand.
In Rheinland-Pfalz besteht der ASP-Verdacht bei 2 Wildschweinen bei Gimbsheim, auf der anderen Rheinseite gegenüber den bisherigen Funden im Naturpark Kühkopf
Daher sind Sie alle weiter zu erhöhter Aufmerksamkeit aufgefordert.
Das MLR hat uns in einer Telefonkonferenz am 9.7.24 darauf hingewiesen, das Bewusstsein für die akute Gefährdungslage bei allen Beteiligten erneut zu schärfen.
Besonders wies das MLR daraufhin, dass eine Beprobungspflicht für jegliches verendet aufgefundene Schwarzwild verbunden mit der verpflichtenden Meldung an die Veterinärbehörde besteht.
Für das Monitoring wurde nochmals klargestellt, dass für erlegtes Wild eine Blutprobe einzusenden ist. Bei Fallwild kann ein Tupfer verwendet werden, dieser muss allerdings blutgetränkt sein, um ein zuverlässiges Ergebnis zu liefern.
Weiter weisen wir daraufhin, dass nach § 6 DVO JWMG seit 1.1.2024 eine Entsorgungspflicht für Teile und Aufbruch von Schwarzwild über Verwahrstellen in Aalen, Schwäbisch Gmünd, Gschwend, Abtsgmünd, Bopfingen, Ellwangen und Neresheim besteht. Sollten sie noch keinen Zugang haben, können Sie diesen über die Bauhöfe der betreffenden Städte und Gemeinden beantragen.
Bitte beachten Sie diese Vorgaben ergänzend zu den Ihnen am 18.6.24 übermittelten Informationen.
Mit freundlichen Grüßen | |
Dr. Martina Bühlmeyer Geschäftsbereichsleiterin | |
Landratsamt Ostalbkreis
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Schreiben von Fr. Wörle
Aalen, 18.06.2024
Information an Jäger aus dem Ostalbkreis
Hegeringleiter
ForstBW
Betrifft: Erster Fall von Afrikanischer Schweinepest in Hessen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Hessen wurde die Afrikanische Schweinepest bei einem krank erlegten Wildschwein im Landkreis Groß Gerau festgestellt.
Die Pressemitteilung des HMLU finden Sie unter dem folgenden Link:
Das positive Wildschwein war aufgrund von Krankheitsanzeichen vom Jagdausübungsberechtigten erlegt worden. In der Nähe des Erlegeorts wurden zwei weitere Wildschweinkadaver gefunden, die am Samstag mit negativem Ergebnis im Hessischen Landeslabor untersucht wurden.
Bei einer ersten Drohnensuche im Radius von 3 km um den Erlegeort wurden keine verendeten Wildschweine gefunden. Eine Infizierte Zone wird in Abstimmung mit Rheinland-Pfalz ausgewiesen.
Eine interaktive Karte mit der Infizierten Zone ist unter dem folgende Link zugänglich: Fli Maps - 2024
Um einen möglichen ASP-Ausbruch im Wildschweinebestand frühzeitig erkennen zu können, ist Ihr Einsatz und Ihr pflichtbewusstes jagdliches Handeln entscheidend und trägt zu einer raschen Tilgung bei einem möglichen Seucheneintrag in den Ostalbkreis bei.
Von besonderer Bedeutung für die Früherkennung von ASP sind krank erlegte, verendete oder verunfallte Wildschweine (= Indikatortieren).
Die Beprobung von Indikatortieren ist prämierungsfähig.
Die Voraussetzungen für die Prämierung (Untersuchungsfähigkeit der Probe, Meldung des Fundortes, vollständig ausgefüllter Untersuchungsantrag, …) sind Ihnen hin länglich bekannt.
Wenn Ihnen eine Probenahme bei aufgefundenen Indikatortieren nicht möglich sein sollte, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Sollten Sie mehrere verendete Wildschweine auffinden, informieren Sie uns bitte umgehend.
Wir sind über einen Bereitschaftsdienst auch an Wochenenden erreichbar. Die Bereitschaftsnummer können Sie der Bandansage unter 07361 5031830 entnehmen.
Probensets können Sie ebenfalls unter der oben genannten Telefonnummer oder per Mail unter veterinaeramt(at)ostalbkreis.de bestellen.
Mit freundlichen Grüßen
Helena Wöhrle