Informationen zur BTV beim Wildwiederkäuer und ASP, verschlüsselte Befundmitteilung per E-Mail
Sehr geehrte Damen und Herren,
Auf mehrfachen Wunsch erhalten Sie im Folgenden Informationen zur Blauzungenkrankheit beim Wildwiederkäuer und ein Update zur Afrikanischen Schweinepest.
Blauzungenkrankheit / BTV Bluetongue-Virus:
Inzwischen lieferten erste Untersuchungsergebnisse positive Befunde in Rinder- und Schafbeständen im Ostalbkreis auf BTV Serotyp 3.
Wiederkehrende Wildtierarten sind grundsätzlich empfänglich für eine Blauzungenerkrankung.
Einen guten Überblick über die bisher bekannten Fakten liefert das Merkblatt des LAVES aus Niedersachsen.
file://fileraa02/Helena.Woehrle/EigeneDateien/Download/Informationen_fuer_Jaeger_BTV%20(1).pdf
Sollten Ihnen bei einem Totfund oder erlegten Wildwiederkäuer die im Merkblatt beschriebenen Symptome auffallen, so können Sie sich beim für den Fonds-/Erlegeort zuständigen Veterinäramt melden
und eine mögliche Probennahme abstimmen. Das Veterinäramt im Ostalbkreis erreichen Sie unter 07361 503-1830.
Afrikanische Schweinepest / ASP:
Am 09.08.2024 wurde bei einem krank erlegten Wildschwein bei Hemsbach im Rhein-Necker-Kreis der Ausbruch der ASP amtlich festgestellt.
Die Sperrzone II in Baden-Württemberg umfasst vollständig die Stadt Mannheim und Teile des Rhein-Neckar-Kreises.
Die Pufferzone (Sperrzone I) in Baden-Württemberg umfasst vollständig die Stadt Heidelberg und Teile des Rhein-Neckar-Kreises.
Die „Sicherheitszone“ (Zone mit besonderen jagdlichen Maßnahmen umfasst in Baden-Württemberg Teile der Landkreise Rhein-Necker und Neckar-Odenwaldkreis.
Weitere betroffene Gebiete betreffen die Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz.
Alle weiteren in den zuvor genannten Restriktionszonen in Baden-Württemberg beprobten Wildschweine lieferten bis dato negative Ergebnisse auf ASP.
Der Ostalbkreis gilt derzeit als seuchenfrei bzgl. der ASP . Alle bis dato beprobten Totfunde im Ostalbkreis von Wildschweinen lieferten ein negatives Ergebnis auf ASP.
Dennoch weisen wir Sie nochmals darauf hin, dass Ihr Einsatz und Ihr pflichtbewusstes jagdliches Handeln entscheidend sind, um einen möglichen ASP-Ausbruch im Wildschweinebestand im Ostalbkreis erkennen zu können.
Ein flächendeckendes Monitoring bei den Wildschweinen ist daher unerlässlich.
Mitteilung von ASP-Befunden in verschlüsselter Form per E-Mail:
Es besteht mittlerweile die Möglichkeit, dass der einsendende Jäger den negativen ASP-Untersuchungsbefund direkt an eine E-Mailadresse in verschlüsselter Form erhält.
Der Untersuchungsbefund lässt sich nur mit einem zugewiesenen Kennwort öffnen.
In der Anlage finden Sie hierzu eine Kurzanleitung. Voraussetzung hierfür ist eine leserlich angegebene E-Mailadresse auf dem Untersuchungsantrag.
Wir weisen Sie nochmals darauf hin, dass Sie künftig für die ASP-Proben den im Anhang befindlichen aktuellen Untersuchungsantrag verwenden und diesen vollständig und leserlich ausgefüllt den entnommenen ASP-Proben beilegen.
Für die landesweite Darstellung ist die Angabe der Revier-ID-Nummer unerlässlich. Diese Revier-ID-Nummer ist im Wildtierportal abrufbar. (siehe Anlage)
Probensets können telefonisch unter 07361 503 1830 oder per Mail unter veterinäramt@ostalbkreis.de unter Angabe von Name, Versandadresse und gewünschter Stückzahl an Probensets bestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Helena Wöhrle
Stellvertretende Geschäftsbereichsleiterin
Landratsamt Ostalbkreis
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Julius-Bausch-Straße 12
73430 Aalen
Telefon 07361 503-1863
Telefax 07361 503-581863
Helena.Woehrle(at)ostalbkreis.de
www.ostalbkreis.d



