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Meilenstein für Baden-Württembergs Rotwild:

Hirsche dürfen wieder wandern

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Meilenstein für Baden-Württembergs Rotwild:
Hirsche dürfen wieder wandern

Nach über sechs Jahrzehnten fällt das pauschale Abschussgebot für wandernde, männliche Hirsche. Der Landesjagdverband und seine Mitstreiter haben sich intensiv dafür eingesetzt – für genetische Vielfalt, Vernetzung der isolierten Populationen und ein modernes, wissensbasiertes Rotwildmanagement.

(Stuttgart, 30.01.2026) Männliche Rothirsche dürfen in Baden-Württemberg künftig wieder wandern. Was eigentlich selbstverständlich klingt, ist tatsächlich außergewöhnlich: Hinter dieser Meldung steckt die Entscheidung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), die uralte Rotwildgebiete-Verordnung von 1958 zu ändern. Diese schrieb bislang den zwangsweisen Abschuss von Hirschen vor, die ihre auf dem Papier definierten und weit voneinander isolierten Rotwildgebiete im Zuge ihres natürlichen Wanderverhaltens verlassen.

Mit dieser nun verabschiedeten Änderung wird möglich, was Wissenschaft und Verbände seit Jahren gefordert haben: Das pauschale Abschussgebot außerhalb der Rotwildgebiete wird aufgehoben und gehört zumindest für männliche Hirsche endlich der Vergangenheit an. Dieser Schritt soll dazu beitragen, den dringend benötigten genetischen Austausch zwischen den Rotwildgebieten, die nur vier Prozent der Landesfläche umfassen, zu ermöglichen.

„Ein starkes Zeichen für das ‚Wildtier des Jahres 2026‘ und eine Grundlage für ein modernes und zukunftsfähiges Rotwildmanagement“, freut sich René Greiner, Hauptgeschäftsführer des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg (LJV). Der LJV hat sich mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass wissenschaftliche Erkenntnisse zur genetischen Vielfalt in die Praxis umgesetzt werden. Die Kampagnen „Platz!Hirsch“ und „Wanderhirsch“ zeigten eindrücklich, wie wichtig funktionierende Wanderräume und genetische Vielfalt für die Zukunft des Rotwildes sind.

Für eine Zukunftsperspektive, die das Rotwild seit der Einführung der Rotwildgebiete-Verordnung im Jahr 1958 nicht mehr hatte, müssen jedoch weit mehr Vernetzung und Austausch auf die Fläche gebracht werden, fordert der Landesjagdverband. Grundlagen dafür sind ein landesweites Konzept zur Weiterentwicklung des Rotwildmanagements unter Beteiligung aller betroffenen Akteursgruppen und der Wissenschaft sowie ein konsequenter Schutz und die Verbesserung der Wanderkorridore für Wildtiere, beispielsweise durch entsprechende Grünbrücken.

Der LJV freut sich, dass ein erster wichtiger Schritt getan ist, dem nun weitere Anstrengungen folgen müssen, und dankt ausdrücklich allen Mitstreiterinnen und Mit-streitern der vergangenen Jahre – der Deutschen Wildtier Stiftung, dem Deutschen Jagdverband, den Jägerinnen und Jägern vor Ort sowie allen, die sich gemeinsam mit uns für einen zeitgemäßen und verantwortungsvollen Umgang mit Baden-Württembergs Wappentier eingesetzt haben.