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Nachweis von Brucellose-Antikörper bei einem Wildschwein in Rosenberg

Erstellt am

Aalen, 31.01.2025

Betrifft: Nachweis von Brucellose-Antikörper bei einem Wildschwein in Rosenberg

 Sehr geehrte Damen und Herren,

 Ihnen folgender Sachverhalt zur Kenntnis:

 Bei einem Wildschwein (Bache, 1,5 Jahre, Revier Rosenberg Erlegedatum 21.01.2025) im Ostalbkreis konnten erneut Antikörper auf Brucellose nachgewiesen werden.

 Bitte beachten Sie die Informationen zur Brucellose in der untenstehenden Mail sowie das angehängt Merkblatt.

 Bei Brucellose handelt es sich um eine Zoononse.

Bitte achten Sie in nächster Zeit darauf, dass Sie u. a. beim Aufbrechen von Wild Handschuhe tragen und verstärkt Hygienemaßnahmen einhalten.

 Ein weiteres Gefahrenpotential einer Infektion besteht beim Verzehr von rohem Fleisch oder Rohwurst.

Da die Untersuchung auf Brucellose im Labor einige Zeit in Anspruch nimmt, liegt das Ergebnis nicht zeitnah vor.

Beim Vorliegen eines Nachweis von Antikörpern auf Brucellose bei einem Wildschwein, wird vom Verzehr bzw. der Herstellung von Rohwürsten aufgrund des zoonotischen Potentials abgeraten.

 Es besteht die Möglichkeit, dass bei Wildschweinen aus den Gebieten Rosenberg und Jagstzell, bei einer beabsichtigten Rohwurstherstellung folgender Hinweis oben auf den Untersuchungsantrag mit roter Schrift vermerkt wird:

„Für Rohwurstherstellung vorgesehen – Brucellose vorab melden“

Die Angabe einer gut lesbaren und gültigen Mailadresse ist zwingend erforderlich, damit das Untersuchungsamt bereits bei fraglichen Ergebnissen noch vor Abschluss der Untersuchung Ihnen eine Information per Mail zukommen lassen kann.

 Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Susanne Jaeckel